Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die Aktien ausgibt, um Geld für ihre Aktivitäten heranzuziehen. Es gibt einige Unternehmen, die obligatorisch nur in Form einer Aktiengesellschaft gegründet werden dürfen, z.B. Versicherung-, Rückversicherungsgesellschafte und Organisationen auf dem Wertpapiermarkt. Das minimal genehmigte Kapital von AG hat 50 000 minimale Berechnungsziffer zu betragen. Die Größe der Vorauszahlung für die Aktien, eingetragen von Gründern, darf nicht kleiner sein, als das minimale Stammkapital der Aktiengesellschaft und ist vollständig innerhalb von dreißig Tagen ab Datum der staatlichen Registrierung der Aktiengesellschaft als juristischer Person einzuzahlen.
Die Verwaltungsorgane von Aktiengesellschaft sind: Hauptversammlung gilt als das oberste Organ der Gesellschaft, Verwaltungsrat verwirklicht die allgemeine Verwaltung von AG, exekutives Organ kann kollektiv (Verwaltungsrat) oder einzeln (Direktor, Präsident, u.a.) gestaltet werden.
Die erforderlichen Dokumenten sind:
Die Kopien von Personalausweisen von den Gründern und Leitern.