ls erstes haben Sie zu entscheiden, was für eine Geschäftseinheit Sie stiften möchten - klein, mittel oder groß.
- Kleinunternehmen - Anzahl der Mitarbeiter nicht mehr als 50 Personen, durchschnittliche Einkommensgröße im Jahr nicht höher als 60 000 minimale Berechnungskennziffer;
- Subjekt vom mittelständischen Unternehmen - Anzahl der Mitarbeiter bis zu 250 Mitarbeiter und durchschnittliche Einkommensgröße im Jahr nicht höher als 3 000 000 minimale Berechnungskennziffer;
- Subjekt von Großunternehmen der Mitarbeiter mehr als 250 Personen, und/bzw. durchschnittliches Jahreseinkommen mehr als 3 000 000 minimale Berechnungskennziffer.
Dem Kleinunternehmen ist es verboten, die folgenden Tätigkeitsarten zu betreiben: die Geschäfte, verbunden mit Umsatz der Betäubungsmitteln, der psychotropen Substanzen und Vorprodukten, Produktion und (oder) Großhandel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die Aktivitäten für die Lagerung von Getreide in Getreide-Punkten; die Durchführung von den Lotterien; die Aktivitäten im Bereich von den Glücksspielen; die Tätigkeit im Abbau, Verarbeitung und Verkauf von Erdöl, Gas, elektrischer und thermischer Energie; in den Aktivitäten, stehend im Zusammenhang mit Handel von den radioaktiven Stoffen, die Banktätigkeit (oder bestimmte Arten von Bankgeschäften) und Tätigkeiten auf dem Versicherungs-Markt (mit Ausnahme der Versicherungsvertreter); die Wirtschaftsprüfung, berufliche Tätigkeiten auf dem Wertpapiermarkt, Anbieten der Leistungen von den Kreditbüros, die Wach-und Sicherheitsdienste, die Tätigkeit, verbunden mit dem Umsatz der Zivil- und Dienstwaffe und der Patronen zu solchen Waffen.
Das minimale Stammkapital beträgt 100 KZT (für Kleinunternehmen) und 100 minimale Berechnungsziffer für die übrigen Unternehmungsarten.
Als Stifter von GmbH können sowohl die natürliche, als auch die juristischen Personen auftreten. Für die Gründung einer GmbH sind die Unterlagen vorzulegen:
die Kopien von Personalausweisen und den Steuerzahlerbescheinigungen von Gründern und Leitern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Falls es im Bestand der Stifter die juristische Person gibt, dann ist zusätzlich erforderlich
Bescheinigung der staatlichen Registrierung von der juristischen Person mit BIN /Business-Identifikation-Nummer/.
Die Registrierung von GmbH, den Subjekten des Kleinunternehmens wird ausschließlich durch den Web-Portal von der elektronischen Regierung egov.kz verwirklicht. Zu diesen Zwecken müssen alle Stifter obligatorisch IIN /individuelle Identifikationsnummer/ und BIN /Business-Identifikation-Nummer/ besitzen.